Liefer- und Versandbedingungen

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Liefer- und Versandbedingungen

  • Die Lieferung der Ware erfolgt – wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist – gegen Vorauskasse und auf dem Versandwege.

 Für Artikel, die mit „sofort lieferbar» gekennzeichnet sind, bietet NPI den Standardversand an:

Beim Standardversand beträgt die Transportzeit grundsätzlich (ausser für Aussengebiete) 1-3 Werktage für Pakete und 2-6 Werktage für Paletten ab dem Versanddatum. Der Versand erfolgt am Werktag (ausgenommen Sams-, Sonn- und Feiertage) nach Abschluss des Bestell-Checks und Zahlung per Kreditkarte (Visa oder Mastercard), Sofort-Überweisung, PostFinance Card oder PostFinance E-Finance. Im Falle von Vorkasse erfolgt der Versand, sobald die Zahlung bei uns eingegangen ist.

Die Kosten für Lieferungen in abgelegene Gebiete werden von unserem Versandpartner, der Schweizer Post, festgelegt und basieren auf dem endgültigen Gewicht der Sendung. 
Bitte kontaktieren Sie uns für eine ungefähre Schätzung der anfallenden Mehrkosten.

  • Hinsichtlich der Artikel, für die eine andere Lieferzeit als „sofort lieferbar“ angegeben ist, bietet NPI ebenfalls den Standardversand an:

Der Versand erfolgt am ersten Werktag (ausgenommen Sams-, Sonn- und Feiertage) nach erfolgreichem Bestell-Check, Zustellung der Auftragsbestätigung, Eingang der vollständigen Zahlung sowie Eingang der Ware im NPI-Logistikzentrum (Eingang der Ware im Logistikzentrum erfolgt innerhalb der neben dem Produkt angegebenen Lieferzeit).

Fällt das voraussichtliche Lieferdatum auf einen Sonn- oder Feiertag, wird das Lieferdatum auf den nächsten Werktag verschoben. Samstage gelten nur bei der Zustellung eines Pakets als Werktage (nicht bei Palettenlieferung). Zum Zwecke der Berechnung der Lieferzeiten weisen wir darauf hin, dass eine Banküberweisung 1 bis 3 Werktage bis zum Zahlungseingang dauern kann.

  • Die Ware wird max. 6 Monate kostenlos eingelagert. Danach entstehen Lagerkosten.
  •  Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf ihn über, sobald die Sendung an die für den Transport ausführende Person übergeben worden ist.
  • Bei Konsumenten geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware beim Versendungskauf mit der Übergabe der Kaufsache an den Konsumenten auf diesen über.
  •  Hinsichtlich der Gefahrtragung steht es der Übergabe gleich, falls der Kunde in Annahmeverzug gerät.
  • Der Kunde versichert, die richtige und vollständige Lieferanschrift bei seiner Bestellung angegeben zu haben. Sollte es aufgrund fehlerhafter Adressdaten zu zusätzlichen Kosten bei der Versendung kommen – etwa erneut anfallende Versandkosten -, so hat der Kunde diese zu ersetzen.
  • Die Ware wird bei Auslieferung durch die Spedition zur Bordsteinkante geliefert. Sofern die Warengrösse eine Lieferung durch einen Paketdienst erlaubt, wird Ihnen die Ware bis zur ersten Haustür geliefert.

Eigentumsvorbehalt

«NPI» behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung vor. Sofern der Kunde Unternehmer sein sollte, behält sich «NPI» das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche vor. Wir sind berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen.

Gewährleistung

  •  Sofern dem KundenGewährleistungsansprüche zustehen sollten, kann die Nacherfüllung nach Wahl von «NPI» durch Beseitigung des Mangels oder durch die Lieferung neuer Ware erfolgen.
  • Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so kann der Kunde den gesetzlichen Vorschriften entsprechend nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen, den Rücktritt vom Vertrag erklären (Wandelung – der Kauf rückgängig zu machen), Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Verlangt er Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, so haftet «Reuter» nach Massgabe des § 13 dieser Bedingungen.
  •  Der Kunde muss die Ware unverzüglich nach Ablieferung, soweit dies nach Gesetz tunlich ist, untersuchen und offensichtliche Mängel der Ware «NPI» unverzüglich anzeigen, andernfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Eine Mängelanzeige hat in Textform zu erfolgen, ist also z.B. per Brief, Fax oder E-Mail an «NPI» zu richten. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige.
  • Verkennt der Kunde, unabhängig ob Konsumenten oder Unternehmer, vorsätzlich oder fahrlässig, dass die Ware tatsächlich nicht mangelhaft ist bzw. dass der aufgetretene Mangel nicht aus dem Verantwortungsbereich von «NPI» stammen kann und macht er dennoch seine Gewährleistungsrechte geltend, so ist er «NPI» zum Ersatz der durch ein unberechtigtes Mängelbeseitigungsverlangen angefallenen Kosten verpflichtet.
  • Die Verjährungsfrist für die Rechte eines Konsumenten bei Mängeln an einer neuen Sache beträgt zwei Jahre, für die Rechte eines Unternehmers ein Jahr jeweils ab Ablieferung der Ware. Diese hiermit verbundenen Verjährungserleichterungen gelten nicht, wenn und soweit «NPI» nach § 13 dieser AGB haftet oder es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.
  • Sofern eine gebrauchte Sache verkauft ist und der Kunde Konsument ist, verjähren die Gewährleistungsansprüche des Käufers in einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dieser Gewährleistungsausschluss gilt nicht, wenn und soweit «NPI» nach Massgabe des § 13 dieser AGB haftet oder es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.
  • Gewährleistungsansprüche des Unternehmers hinsichtlich gebrauchter Sachen bestehen nicht; das gilt auch für Mängel, die nach Vertragsschluss aber vor Gefahrübergang entstanden sind. Diese hiermit verbundenen Verjährungserleichterungen gelten nicht, wenn und soweit «NPI» nach Massgabe des § 13 dieser AGB haftet oder es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.
  •  Die von «NPI» vertriebenen Produkte sollten ausschliesslich von geeigneten Fachunternehmen, nicht aber von entsprechenden Laien eingebaut werden. Werden die Produkte nicht fachgerecht eingebaut und/oder verwendet, sind Ansprüche aus einer etwaigen (Hersteller-)Garantie ausgeschlossen. Eine Haftung bzw. Gewährleistung für Schäden oder Mängel, die aus einem nicht fachgerechten Einbau und/oder einer nicht fachgerechten Verwendung der verkauften Produkte resultieren, kann nicht übernommen werden.
  • Die insbesondere in §§ 445a, 478 BGB bestimmten Rückgriffsansprüche von Unternehmern bleiben von den Regelungen der §§ 11.1 bis einschliesslich 11.4 dieser AGB unberührt.

Transportschäden

  •  Der Kunde wird «NPI» im Fall von Transportschäden nach besten Kräften unterstützen, soweit Ansprüche gegenüber dem betreffenden Transportunternehmen bzw. Transportversicherung geltend gemacht werden.
  •  Der Kunde wird die Ware bei Ablieferung untersuchen und äusserlich erkennbare Beschädigungen sowie äusserlich erkennbare (teilweisen) Verlust auf dem Lieferschein vermerken.
  •  Ist der (teilweise) Verlust oder die Beschädigung äusserlich nicht erkennbar, hat der Kunde dies innerhalb von fünf Tagen nach Ablieferung gegenüber «NPI» oder binnen sieben Tagen nach Ablieferung gegenüber dem Transportunternehmen anzuzeigen, um zu gewährleisten, dass etwaige Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen rechtzeitig geltend gemacht werden.